AMBULANTE BADEKUREN –
AUCH WOHNORTNAH
Rheumatische Erkrankungen, degenerative Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen sowie Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, der Atemwege und des Nervensystems werden behandelt. Staatlich examinierte Physiotherapeut:innen garantieren eine optimale Betreuung.
Gut zu wissen: Ambulante Badekuren gelten nach einer Gesetzesänderung als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen!
In der Praxis bedeutet die Gesetzesänderung, dass die eigene Krankenkasse einen Kurantrag für eine ambulante Vorsorgemaßnahme in einem anerkannten Kurort nicht ablehnen kann und somit aktiv präventiv in die Gesundheit ihrer Versicherten investiert.
IHR WEG ZUR KUR:
1. Sprechen Sie Ihren Hausarzt an. Dieser kann die medizinische Notwendigkeit einer „ambulanten Vorsorgeleistung“ bescheinigen.
2. Der Hausarzt leitet den Kur-Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein.
3. Die Krankenkasse prüft den Kurantrag und genehmigt diesen im Idealfall. Im Falle einer Ablehnung kann ein Widerspruch helfen.
4. Sie erhalten von der Krankenkasse die Kostenübernahmebescheinigung i.d.R. per Post.
5. Sie vereinbaren in Bad Laer einen Termin mit einem Badearzt zur Verschreibung der genauen Anwendungen.
UNSERE BADEÄRZTE:
Dr. Nowak und Dr. Zehbe
Sprechstunde nach Vereinbarung unter
Telefon 05424 804719-44 vor Ort im SoleVital
KOSTEN DER OFFENEN BADEKUR
Da Bad Laer aufgrund seiner Heilquellen als Kurort staatlich anerkannt ist, übernimmt die Krankenkasse bei dieser Art von Kur die Arztkosten, die therapeutischen Kurmittel und Therapieanwendungen zu 90%.
Die meisten Krankenkassen gewähren überdies einen Zuschuss für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe.